Gesellschaftssatzung

§ 1 Firma und Sitz der Gesellschaft

(1) Die Firma der Gesellschaft lautet:

Chamäleon Berlin gGmbH.

(2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Berlin.

§ 2 Gegenstand des Unternehmens

(1) Gegenstand der Gesellschaft ist die Aufführung, Kreation und Koproduktion von zeitgenössischen Zirkusproduktionen, anderen Werken der darstellenden Kunst und Veranstaltungen für einen gesellschaftlichen Diskurs auf eigener und fremder Bühne im In- und Ausland. Darüber hinaus setzt sich die Gesellschaft dafür ein, die Rahmenbedingungen für die Kunstform des zeitgenössischen Zirkus durch einen verbesserten Zugang zu Fördermitteln und eine bessere Sichtbarkeit im Vergleich zu anderen Kunstformen zu stärken. Die Gesellschaft engagiert sich durch verschiedene Programme, Mentoring, Künstler*innenresidenzen, Vorträge und Veranstaltungen in der beruflichen Aus-, Weiter- und Fortbildung von Künstler*innen und Kulturschaffenden.

(2) Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an anderen Unternehmen und Vereinigungen beteiligen.

§ 3 Gemeinnützigkeit

(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO) und – soweit nicht darin schon enthalten – die Förderung der Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO).

(2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Aufführung, Kreation und Koproduktion von zeitgenössischen Zirkusproduktionen, anderen Werken der darstellenden Kunst und Veranstaltungen für einen gesellschaftlichen Diskurs auf eigener und fremder Bühne im In- und Ausland. Darüber hinaus setzt sich die Gesellschaft dafür ein, die Rahmenbedingungen für die Kunstform des zeitgenössischen Zirkus durch einen verbesserten Zugang zu Fördermitteln und eine bessere Sichtbarkeit im Vergleich zu anderen Kunstformen zu stärken. Die Gesellschaft engagiert sich durch verschiedene Programme, Mentoring, Künstler*innenresidenzen, Vorträge und Veranstaltungen in der beruflichen Aus-, Weiter- und Fortbildung von Künstler*innen und Kulturschaffenden.

(3) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(4) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

(5) Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.

(6) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

(7) Die Gesellschaft kann sich bei der Verwirklichung ihrer satzungsgemäßen Zwecke auch Hilfspersonen i.S.d. § 57 Abs. 1 Nr. 2 AO bedienen.

(8) Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt,
an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung von Kunst und Kultur im Bereich des zeitgenössischen Zirkus.